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REGISTRIERENDie Gasinstallationen von Erdgasfahrzeugen müssen gemäss dem in der Schweiz ebenfalls gültigen europäischen Reglement ECE R110 alle 48 Monate durch eine Fachperson auf Dichtheit und Beschädigung überprüft werden. Die Ergebnisse dieser Überprüfung müssen im «Wartungsdokument Erdgasanlagen», das zu jedem Erdgasfahrzeug gehört, eingetragen werden. Die zuständigen Fachpersonen, die diesen Eintrag vornehmen dürfen, werden in der Regel durch die Automobilimporteure mit Hilfe des SVGW ausgebildet, geprüft und zertifiziert. Garagen, die solche Fachpersonen beschäftigen, sind im SVGW-Verzeichnis aufgeführt.
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