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Marktüberwachung

Marktüberwachung Gasgeräte

Im Rahmen des Produktesicherheitsgesetzes überwacht der SVGW im Auftrag des Bundes (SECO) in der Funktion eines verwaltungsrechtlichen Kontrollorgans den Schweizer Markt für Gasgeräte und weitere Produkte zur Herstellung und Verwendung von Gasbrenn- und Gastreibstoffen.  

Hersteller, Importeure, Händler und andere gewerbsmässige Anbieter von Gasgeräten haben insbesondere die Regeln des Produktesicherheitsgesetzes, der Produktesicherheits- sowie der Gasgeräteverordnung einzuhalten. Bei Nichtbeachtung drohen gebührenpflichtige Vollzugsmassnahmen wie Verkaufsverbote und Rückrufaktionen.  

Im Bereich der standardisierten Gasgeräte bestimmt in der Hauptsache die europäische Gasgeräteverordnung die Rechtslage auf dem europäischen Binnenmarkt. Durch entsprechende Verweise in der schweizerischen Gasgeräteverordnung auf das europäische Pendant sind die Vorschriften grossmehrheitlich harmonisiert.  

Produktekontrollen erfolgen aufgrund von Ausstellungs-, Messe- und Geschäftslokalbesuchen sowie von Internet-, Presse- und Katalogrecherchen. Aber auch konkreten Hinweisen aus der Bevölkerung wird nachgegangen.  

Mit den diversifizierten Stichprobenprogrammen leistet der SVGW als nationales Kontrollorgan einen Beitrag für ein gesetzeskonformes, sicheres Produkteangebot auf dem Schweizer Markt.  

Gemeinsam mit den europäischen Marktüberwachungsbehörden, die auf Länderebene organisiert sind, werden auch europaweite Kontrollaktionen durchgeführt.  

Bundesgesetz über die Produktesicherheit (PsSG)

Dieses Gesetz regelt das gewerbliche und berufliche Inverkehrbringen von Produkten hinsichtlich Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen.

Verordnung über die Produktesicherheit (PrSV)

Diese Verordnung beinhaltet die Detail- und Vollzugsbestimmungen zum PrSG.

Verordnung über die Sicherheit von Gasgeräten (GaGV)

Diese Verordnung regelt das Inverkehrbringen von standardisierten Gasgeräten basierend auf der europäischen Gasgeräteverordnung.

Europäische Gasgeräteverordnung

Auf dem europäischen Markt dürfen Gasgeräte nur bereitgestellt werden, wenn sie den Bestimmungen der europäischen Verordnung (EU) 2016/426 über Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe (Gasgeräteverordnung) entsprechen.

Zuständigkeitsverordnung

Diese Verordnung regelt Zuständigkeiten und Finanzierung der Marktüberwachung.

 

Wir beraten Sie gerne

Peter Bürki
Peter Bürki

Fachspezialist Marktüberwachung