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Was die Vollzugsbehörden tun können

Im Aktionsfeld «Vollzug» geht es darum, die schon heute bestehenden, aber auch die künftigen gesetzlichen Anforderungen im Bereich Ressourcenschutz und planerischer Grundwasserschutz auf Stufe Kanton umzusetzen.

Eine zentrale Aufgabe stellt die Lösung von Nutzungskonflikten dar, wodurch der vorsorgliche Ressourcenschutz gestärkt wird. Das ist entscheidend, um Fassungen auf Dauer zu erhalten. Konkret sollen Kantone und Gemeinden mithilfe von Merkblättern, Schulungen, Kursen, Umsetzungshilfen und bei Bedarf durch Beratung vor Ort bei der Ausscheidung von Schutzzonen und der Bezeichnung von Zuströmbereichen unterstützt werden.

 Im Hinblick auf die Anreicherung von Grundwasser müssen Wasserversorger, Gemeinden und die Kantone auch bei der Ausscheidung von Schwammland sowie bei Renaturierungen unterstützt werden – dies könnte mit einer Beschreibung von Best-Practise-Projekten und mithilfe eines Leitfadens erfolgen. Eine weitere zentrale Aktivität im Bereich Vollzug ist die Unterstützung der Kantone bei der Umsetzung eines integralen Einzugsgebietsmanagements.

Planung der IEM, RWP und GWP

Vorsorge im Trinkwasserschutz und Professionalität (c) Thomas Küng/SVGW
  • Umsetzung einer integralen Planung im Einzugsgebiet (einschliesslich Dargebot, Nachfrage, Ressourcen, und andere Stakeholder)
  • Datenmanagement: standartisierte  Erhebung und freie Zugänglichmachung sämtlicher Wasserdaten von der Ressource bis Trinkwasser (from catch to tap)
  • konsequente Umsetzung und Bezeichnung von ZU, FEG und Schutzzonen
  • Zonenplanung mit dem Thema Schwammland erweitern
  • Aufgabe von Fassungen aufgrund von Nutzungskonflikten ohne stoffliche Beeinträchtigung (risikobasierte Bewertung) sollen nicht möglich sein. Gemeinsame Beurteilung von «kritischen» Fassungen durch die GSFS und KL

Beitrag des SVGW

Zur Unterstützung der kantonalen und nationalen Vollzugsbehörden hat der SVGW folgende Forderungen und Massnahmen entwickelt:

  • Bereitstellung von KVU Umsetzungshilfen und Best practice-Beispielen und Aufbau einer Arbeitsgruppe RWP/IEM
  • spezifische Erweiterung der Empfehlung «Datenerfassung W1014» und deren Anpassung auf Bedürfnisse der Kantone
  • Zentrale Datenplattform etablieren/fordern und Verantwortlichkeiten zuordnen
  • Zurverfügungstellung von Daten der Wasserversorgungen auf Basis von open data fördern und fordern
  • Aufgabe von Fassungen aufgrund von Nutzungskonflikten ohne stoffliche Beeinträchtigung (risikobasierte Bewertung) sollen nicht möglich sein. Gemeinsame Beurteilung von «kritischen» Fassungen durch die GSFS und KL
  • Zonenpläne für Schwammland in den Gemeinden einführen, Best practice-Projekte für Schwammland erarbeiten
  • Renaturierungen auf Basis der W1004 bei den Mitgliedern und den Gemeinden forcieren/aktualisieren, Schwammlandaspekte integrieren (Beispielprojekte)
  • Zusammenarbeit mit betroffenen Verbänden hinsichtlich Schwammland und Renaturierungen etablieren