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Beschreibung
Die Richtlinie G9 hat zum Ziel, an Erdgastankstellen den Schutz von Personen und Sachwerten sowie die Betriebssicherheit zu gewährleisten und Rückwirkungen auf das Gasnetz zu verhindern. Diese Richtlinie gilt für Planung, Bau, Betrieb und Instandstellung von Anlagen und Geräten zur Betankung von Erdgasfahrzeugen. Sie betrifft die gesamte Gasanlage von der Hauptabsperrarmatur der Anschlussleitung bis zur Füllkupplung. (Ausgabe 2010, Stand Februar 2017)
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