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Beschreibung
Neben komprimiertem Erdgas (CNG) wird auch Flüssiggas (LPG) als Treibstoff für Fahrzeuge verwendet. Deshalb müssen alle Erdgas-Zapfsäulen mit einem Hinweisschild versehen sein, auf dem hingewiesen wird, dass es sich um komprimiertes Erdgas und nicht um Flüssiggas handelt. Neben einem Beispiel für das Hinweisschild steht im Download eine Sprachtabelle für Tankstellenbetreiber zur Verfügung, auf der die üblichen Bezeichnungen und Abkürzungen für "Komprimiertes Erdgas, kein Flüssiggas" aus 15 Ländern aufgeführt sind. Das Hinweisschild und die Sprachtabelle sind als Kleber beim TISG erhältlich (Art.Nr. 403450).
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