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REGISTRIERENDer SVGW setzt sich dafür ein, dass die Schweiz auch in Zukunft über qualitativ hochwertiges Trinkwasser in ausreichender Menge verfügt. Die Belastung des Grundwassers mit Pestizidrückständen zeigt die hohe Relevanz und Dringlichkeit des vorsorglichen Ressourcenschutzes auf. Mit der parlamentarischen Initiative (PaIv) «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» will der Ständerat die Risiken bis 2027 um 50% im Vergleich zum Mittelwert der Jahre 2012 bis 2015 vermindern. Ein zentrales Instrument zur Zielerreichung ist die Überprüfung der Zulassung von Pestiziden. Eine solche soll erfolgen, wenn in Gewässern der Grenzwert von 0,1 μg/l von Pestiziden oder deren Abbauprodukten wiederholt und verbreitet überschritten wird. Die Nationalratskommission wollte dabei zwischen «relevanten» und «nicht-relevanten» Abbauprodukten unterscheiden. Dass jedoch vermeintlich nicht relevante Abbauprodukte sehr wohl problematisch werden können (z.B. aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse), illustriert das Beispiel Chlorothalonil auf eindrückliche Art und Weise. Der SVGW begrüsst daher den Entscheid des Nationalrates, im Gewässerschutzgesetz auf die Unterscheidung zwischen relevanten und nicht-relevanten Metaboliten zu verzichten.
Auch die verbindliche Ausscheidung der Zuströmbereiche von Trinkwasserfassungen, wie sie der Nationalrat nun vorsieht, ist ein wichtiger Schritt für einen nachhaltigen Ressourcenschutz und eine zentrale Voraussetzung für die Umsetzung der PaIv. Gerade bei den Zuströmbereichen zeigt sich, dass der Ressourcenschutz nur unter Einbezug aller relevanter Akteure möglich ist – von der Agrarwirtschaft über die Raumplanung bis hin zu den Versorgern. Der nun vorliegende Vorschlag ist in den Augen des SVGW ein vernünftiger Kompromiss, der den unterschiedlichen Nutzungsansprüchen Rechnung trägt.
Neu hat der Nationalrat eine Offenlegungspflicht in die Vorlage aufgenommen. Der Vertrieb von Dünger und Futtermittel wird damit meldepflichtig. Dem Bund müssen Daten zur Abgabe an Landwirtschaftsbetriebe gemeldet werden mit dem Ziel, dass Mineraldünger durch Hofdünger ersetzt wird. Der SVGW begrüsst die Offenlegungspflicht.
Das Geschäft geht nun zurück an den Ständerat, dem sich die Chance bietet, bestehende Differenzen bei den «Zuströmbereichen» und «Nährstoffen» zu bereinigen und dem vom SVGW geforderten Gesamtkonzept zum Durchbruch zu verhelfen.
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