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Beitrittserklärung Einzelmitglieder

Auszug aus den Statuten 2020 des SVGW:

Art. 5

2. Einzelmitglieder

Einzelmitglieder können sein:

a) Personen, die in der Praxis erworbene besondere Fachkenntnisse nachweisen können und in der Regel in den Branchen tätig oder tätig gewesen sind, sofern deren Unternehmungen dem Verein als Kollektivmitglieder angehören.

b) Personen, die eine technische oder wissenschaftliche Ausbildung oder in der Praxis erworbene besondere Fachkenntnisse in den Branchen aufweisen und in einem Unternehmen tätig sind, das nicht die Voraussetzungen für eine Kollektivmitgliedschaft des SVGW erfüllt.