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REGISTRIERENBei einem ersten Workshop der S-AG10 am 25. April 2023 zeigte sich, dass Anpassungen und Verbesserungen in sieben Stossrichtungen notwendig sein werden, damit eine sichere Wasserversorgung auch künftig gewährleistet werden kann. Ebenso wurde klar, dass Wasser im Wasserschloss Schweiz grundsätzlich in genügender Menge vorhanden ist und auch in Zukunft vorhanden sein wird, wobei sich allerdings die saisonalen Abweichungen deutlich akzentuieren werden.
Als Folge der Klimaänderung wird also die permanente, uneingeschränkte und flächendeckende Verfügbarkeit von Trink-, Brauch- und Löschwasser zunehmend in Frage gestellt. Aus den Diskussionen des ersten Workshops kristallisierte sich schnell heraus, dass die Herausforderungen durch den Klimawandel nicht von den Wasserversorgungen allein bewältigt werden können. Die Beteiligten gingen darin einig, dass es gemeinsamer Anstrengungen von Wasserversorgern, anderen betroffenen Sektoren (Landwirtschaft, Wasserwirtschaft, Industrie), aber auch von den kantonalen Vollzugsstellen sowie einer Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen bedarf.
Zudem zeigte sich, dass in vielen Bereichen die notwendige Datengrundlage für fundierte Abklärungen und das Ableiten von Massnahmen fehlt – eine Tatsache, die schon im Grundlagenbericht des Bundesrats, «Wasserversorgungssicherheit und Wassermanagement», zum Postulat Rieder aufgezeigt wurde. So heisst es in der Zusammenfassung dieses Berichts: «Weder Bund noch Kantone führen eine umfassende Statistik der Wassernutzungen. Der Bund verfügt über Daten zum Wasserverbrauch der öffentlichen Wasserversorgung. Informationen über die Wassernutzung aus Eigenversorgungen, z. B. für die Landwirtschaft, sind jedoch nicht vorhanden. Solche Daten wären aber notwendig, um Trends im Wasserverbrauch zu erkennen und Prognosen zu erstellen. Für das regionale Wassermanagement und den Vollzug des Gewässerschutzes durch die Kantone braucht es zudem bessere Wassernutzungsdaten auf regionaler Ebene.»
In weiteren Sitzungen hat die S-AG10 «Trockenheit» anschliessend konkrete Vorschläge für Anpassungs- und Verbesserungsmassnahmen zu den sieben Stossrichtungen abgeleitet und diese in vier Bereichen zusammengefasst:
Eine sichere Wasserversorgung heute und in der Zukunft ist auf rechtskonform ausgeschiedene Schutzzonen S1 bis S3 und bezeichnete Zuströmbereiche Zu angewiesen. Während Erstere einerseits einen wirksamen Schutz bieten vor mikrobiellen Verunreinigungen (S2) und andererseits vor den Auswirkungen von Unfällen oder Havarien (S3), indem sie Zeit und Raum für Interventionsmassnahmen zur Verfügung stellen, dienen Zuströmbereiche dem umfassenden und gezielten Schutz der Grundwasserqualität, insbesondere vor mobilen und persistenten Stoffen (Nährstoffen, Mikroverunreinigungen).
Ausserdem sind bezeichnete Zuströmbereiche die Voraussetzung dafür, dass die Wasserversorger die risikobasierte Selbstkontrolle gemäss Lebensmittelgesetzgebung, die im Artikel 3, Absatz 3 der TBDV explizit für die genutzten Wasserressourcen gefordert wird, umsetzen können. Damit man auch künftig einer aufgrund der Bevölkerungsentwicklung wahrscheinlich erhöhten Wassernachfrage gerecht werden kann, müssen darüber hinaus Gewässerschutzareale und Schwammlandgebiete in der Raumplanung abgebildet werden. Letztere dienen der Grundwasseranreicherung und dem Hochwasserschutz.
Das Instrument der Generellen Wasserversorgungsplanung (GWP) hat sich in verschiedenen Kantonen bewährt, wird aber bedauerlicherweise dennoch nicht in allen Kantonen gefordert. Die GWP ist der zentrale Erfolgsfaktor, wie eine Wasserversorgung die Nachfrage und das Dargebot auf eine sichere, effiziente und qualitativ einwandfreie Art aufeinander abstimmen können. Die Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel verlangen allerdings, dass die GWP in verschiedenen Punkten verbessert und bei Bedarf auch grösser gedacht werden muss. Dies kann bei regionenund kantonsgrenzenüberschreitenden Projekten eine Regionale Wasserversorgungsplanung (RWP) erfordern.
Ein knappes Dargebot sowie eine möglicherweise stark ansteigende Nachfrage verlangen zudem nach einem Einzugsgebietsmanagement (IEM), also einer inteintegralen Bewirtschaftung des Wassers im Einzugsgebiet. Die Verantwortung, das IEM aufzubauen und zu betreiben, sollte bei den Kantonen liegen. Überdies liegt es in deren Händen, die Nachfrage der verschiedenen Sektoren durch überlegte Konzessionsvergaben auf das Dargebot abzustimmen resp. zu koordinieren.
An knapp einem Fünftel der Messstellen der Nationalen Grundwasserbeobachtung (NAQUA) werden die gesetzlich geforderten Höchstwerte für chemische Parameter wie Nitrat, Pestizide, PFAS o. Ä. überschritten. Aufgrund der dichten Besiedelung, der intensiven Landwirtschaft im Mittelland und der zahlreichen Verkehrswege gibt es zudem viele Nutzungskonflikte um bestehende Grundwasserschutzzonen. Diese müssen mittelfristig gelöst werden, damit das eigentlich vorhandene Dargebot nicht zusätzlich durch Verschmutzungen eingeschränkt wird oder wegen der unnötigen Aufgabe von Fassungen nicht genutzt werden kann.
Ebenfalls eine Stärkung des vorsorglichen Ressourcenschutzes verlangt die Motion Zanetti durch die Bezeichnung von Zuströmbereichen. Zusätzlich zur aktuell geltenden und vor allem kurativ wirkenden Regelung der Gewässerschutzgesetzgebung (Art. 29 GSchV; siehe Box 1) würde diese Motion den präventiven Schutz stärken.
Praktisch alle Entscheide verlangen eine vernünftige Datengrundlage, die Daten zu Klima, der Wasserbilanz in Einzugsgebieten, Grundwasserspeichern, Fassungen, Evapotranspiration etc. umfasst. Diese ist jedoch vielfach nicht vorhanden. Selbst bei vorhandenen Fassungen ist oft nicht bekannt, ob die bestehende Stetigkeit der Schüttung resp. die Ergiebigkeit einer Grundwasserfassung – vor allem bei fortschreitenden klimatischen Veränderungen – längerfristig gegeben ist. Zudem bestehen nachfrageseitig grosse Wissenslücken, ob, in welchem Masse, wann und wie häufig andere Sektoren (Landwirtschaft, Tourismus, Industrie etc.) künftig auf die Lieferung von Trinkwasser der öffentlichen Versorgung angewiesen sein werden.
Auch im Bereich der Hydrogeologie braucht es weitere Informationen – hauptsächlich im Bereich der Charakterisierung von Ressourcen, ob diese auch bei verstärkten klimatischen Veränderungen noch für die Wasserversorgung zur Verfügung stehen würden (Klimaresilienz von Einzugsgebieten).
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