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Weisung BLV

Weisung BLV

In der neuen Weisung des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) wird am Höchstwert von 0,1 μg/l für Metaboliten festgehalten. Allerdings können die Kantone nun längere Fristen festlegen.

Chlorothalonil ist ein Wirkstoff, der in Pestiziden seit den 1970er-Jahren gegen Pilzbefall als sogenanntes Fungizid zugelassen ist. Am 26. Juni 2019 hat das BLV auf der Basis einer Neubeurteilung befunden, dass es für Metaboliten von Chlorothalonil Hinweise für eine Gesundheitsgefährdung gibt. Am 8. August 2019 gibt das BLV eine Weisung über den Umgang mit dem Risiko durch Chlorothalonil-Rückstände im Trinkwasser heraus.

Am 14. September 2020 veröffentlicht das BLV eine neue Weisung mit der Anordnung von Massnahmen bei Höchstwertüberschreitungen von Chlorothalonil-Metaboliten im Trinkwasser. Dabei wird an der Relevanz sämtlicher Metaboliten festgehalten, folglich gilt der Höchstwert von 0,1 μg/l weiterhin für alle Metaboliten. Bei der Umsetzung der Massnahmen wird den Kantonen aber die Möglichkeit eingeräumt, längere Fristen festzulegen, weil die Massnahmen unter Umständen zeitlich, finanziell, politisch und ökologisch sehr aufwändig sein können. Ebenfalls werden die Aufgaben der Wasserversorger und der Kantone gegenüber den Konsumenten und dem BLV während der Umsetzung definiert.

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