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Beschreibung
Die seit 1. Juli 1995 gültige Lebensmittelgesetzgebung legt grössten Wert auf eine «gute Herstellungspraxis». Die Wasserversorgung, als hauptsächlicher Verteiler des Produktes «Trinkwasser», ist zur Selbstkontrolle verpflichtet. Diese Selbstkontrolle gilt aber auch für Betreiber einer Hausinstallation (Hauseigentümer usw.) sei dies nun mit oder ohne Anlagen oder Apparaten zur Nachbehandlung von Trinkwasser. (Ausgabe 2005)
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