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Medienmitteilungen

PaIv 19.475: Ein wichtiger Schritt für den vorsorglichen Ressourcenschutz

Die parlamentarische Initiative (PaIv) «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» ist als informeller Gegenvorschlag zur Trinkwasser- und zur Pestizidverbotsinitiative gedacht. Nachdem die Nationalratskommission den Vorschlag des Ständerates wesentlich abgeschwächt hatte, ist nun der Nationalrat in wichtigen Punkten auf den Entscheid der kleinen Kammer zurückgekommen. Der SVGW, der sich im Namen der Wasserversorger für die Version des Ständerates stark gemacht hatte, begrüsst den Entscheid des Nationalrates. Mit dem vorliegenden Entwurf kann der Trinkwasserressourcenschutz wesentlich gestärkt werden.

Der SVGW setzt sich dafür ein, dass die Schweiz auch in Zukunft über qualitativ hochwertiges Trinkwasser in ausreichender Menge verfügt. Die Belastung des Grundwassers mit Pestizidrückständen zeigt die hohe Relevanz und Dringlichkeit des vorsorglichen Ressourcenschutzes auf. Mit der parlamentarischen Initiative (PaIv) «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» will der Ständerat die Risiken bis 2027 um 50% im Vergleich zum Mittelwert der Jahre 2012 bis 2015 vermindern. Ein zentrales Instrument zur Zielerreichung ist die Überprüfung der Zulassung von Pestiziden. Eine solche soll erfolgen, wenn in Gewässern der Grenzwert von 0,1 μg/l von Pestiziden oder deren Abbauprodukten wiederholt und verbreitet überschritten wird. Die Nationalratskommission wollte dabei zwischen «relevanten» und «nicht-relevanten» Abbauprodukten unterscheiden. Dass jedoch vermeintlich nicht relevante Abbauprodukte sehr wohl problematisch werden können (z.B. aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse), illustriert das Beispiel Chlorothalonil auf eindrückliche Art und Weise. Der SVGW begrüsst daher den Entscheid des Nationalrates, im Gewässerschutzgesetz auf die Unterscheidung zwischen relevanten und nicht-relevanten Metaboliten zu verzichten.

Auch die verbindliche Ausscheidung der Zuströmbereiche von Trinkwasserfassungen, wie sie der Nationalrat nun vorsieht, ist ein wichtiger Schritt für einen nachhaltigen Ressourcenschutz und eine zentrale Voraussetzung für die Umsetzung der PaIv. Gerade bei den Zuströmbereichen zeigt sich, dass der Ressourcenschutz nur unter Einbezug aller relevanter Akteure möglich ist – von der Agrarwirtschaft über die Raumplanung bis hin zu den Versorgern. Der nun vorliegende Vorschlag ist in den Augen des SVGW ein vernünftiger Kompromiss, der den unterschiedlichen Nutzungsansprüchen Rechnung trägt.

Neu hat der Nationalrat eine Offenlegungspflicht in die Vorlage aufgenommen. Der Vertrieb von Dünger und Futtermittel wird damit meldepflichtig. Dem Bund müssen Daten zur Abgabe an Landwirtschaftsbetriebe gemeldet werden mit dem Ziel, dass Mineraldünger durch Hofdünger ersetzt wird. Der SVGW begrüsst die Offenlegungspflicht.

Das Geschäft geht nun zurück an den Ständerat, dem sich die Chance bietet, bestehende Differenzen bei den «Zuströmbereichen» und «Nährstoffen» zu bereinigen und dem vom SVGW geforderten Gesamtkonzept zum Durchbruch zu verhelfen.

Für weitere Fragen und Auskünfte

Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches SVGW
Christos Bräunle, Leiter Kommunikation
Grütlistrasse 44, Postfach
8027 Zürich
Tel.: 044 288 33 69
E-Mail: c.braeunle@svgw.ch

Über den SVGW

Der Schweizerische Verein des Gas- und Wasserfaches SVGW ist ein national agierender Fachverband mit über 50 Mitarbeitenden. Er erbringt umfangreiche Ausbildungs- und Beratungsdienstleistungen für alle Marktteilnehmer in der Wasser-, Gas- und Wärmeversorgung. Mit einer glaubwürdigen Interessenvertretung und der Etablierung von Standards und Methoden trägt er massgebend zu einer sicheren und nachhaltigen Wasser- und Energieversorgung bei und schafft dadurch einen bedeutenden Mehrwert für die gesamte Branche.